Aufenthalter in der Schweiz sind Arbeitnehmer oder
Selbstständige, die eine Bewilligung erhalten, in der Schweiz zu wohnen und zu
arbeiten.
Grundsätzlich
ist der Aufenthalter in der Schweiz steuerpflichtig.
Die
Bewilligung, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist eine B-Bewilligung.
Nach 5 Jahren erhalten diese Aufenthalter eine
Niederlassungsbewilligung, die Sie den Schweizern gleich stellt, mit wenigen
Ausnahmen, z.B. das Wahlrecht.
Mehr unter http://www.aufenthalter.ch
Was ändert sich beim
Aufenthalter?
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Rentenversicherung in der Schweiz AHV/IV.
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Zusätzliche betriebliche Rentenversicherung
(Pensionskasse) BVG.
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 | Unfallversicherungspflicht in der Schweiz für
Beruf und Freizeit NBU.
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 | Arbeitslosenversicherungsbeiträge in der Schweiz
ALV.
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 | Steuern Quellensteuer.
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 | Krankenversicherungspflicht in der
Schweiz KVG. (Befreiung
unter gewissen Umständen möglich)
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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht
automatisch geregelt.
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 | Girokonto bei einer Schweizer Bank.
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 | Hausrat
Umzug in die Schweiz.
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 | Auto
ummelden in die Schweiz und umschreiben des Führerscheines in eine
schweizer Führerausweis.
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 | alle
Versicherungen in der Schweiz neu abschliessen.
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